Wiederbelebung des Expertendialogs erwartet

LIGA fordert Beteiligung an Kita- Finanzierungsreformprozess

Potsdam, der 24.03.2025 — Das Brandenburger Kita-Gesetz ist eines der ältesten unter den Bundesländern. Nachdem die längst überfällige Reform in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert ist, will die neue Koalition einen Vorstoß in deutlich kleinerem Rahmen unternehmen. Im Koalitionsvertrag wird als Termin für das Inkrafttreten eines neuen Kindertagesstättengesetzes Januar 2027 genannt. Kernpunkt der Reform muss eine Neuregelung der Finanzierung frühkindlicher Bildung sein, insbesondere deren Vereinfachung. Dazu findet seit längerem ein intensiver Austausch zwischen Land und Kommunen statt. Dies ist zu begrüßen, springt aber aus Sicht der Wohlfahrtsverbände zu kurz, denn ein großer Teil der Träger von Kitas im Land Brandenburg wirken bei diesen Verhandlungen bisher nicht mit. „Freie Träger stellen etwa die Hälfte der Kita-Plätze in Brandenburg. Wie die Rahmenbedingungen zur Kita-Finanzierung gestaltet werden, das darf nicht ohne die Wohlfahrtsverbände verhandelt werden,“ sagt Andreas Kaczynski, Sprecher der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg. „Hier waren wir schon einmal weiter. Die Freien Träger gehören bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung mit an den Tisch!“

Modernisierung des Kita-Gesetzes

Trotz etlicher Verbesserungen der Personalbemessung und der vollständigen Beitragsbefreiung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung ist Brandenburg immer noch weit von einem modernen und zukunftsfesten Kita-Gesetz entfernt. Das brandenburgische Kindertagesstättengesetz entspricht nicht den Anforderungen der Praxis und führt zu erheblichen Problemen, insbesondere bei der Finanzierung der Angebote. Die Brandenburger Verbände der freien Wohlfahrtspflege fordern daher schon seit langem:

Schnellstmögliche Modernisierung der Kita-Finanzierung in Brandenburg:
Durch die Vielzahl an Beteiligten und unbestimmte Regelungen im Gesetz kommt es ständig zu einem Hin und Her bei der Übernahme der Kosten, bei dem jeder der Beteiligten die Verantwortlichkeit abstreiten auf den jeweils anderen verweisen kann. Zahlreiche Sonderprogramme und befristete Projekte verkomplizieren das System zusätzlich. „Das Kita-Finanzierungssystem ist ein kaum mehr durchschaubares Geflecht verschiedener Finanzierungsstränge und -verpflichtungen. Brandenburg braucht endlich eine leistungsgerechte, auskömmliche und zukunftsfeste Finanzierung der Kindertagesbetreuung.“, so Andrea Asch, Vorständin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V..

Transparenz darüber, welche Kosten zum Betrieb einer Kita gehören und wer welche Kosten in welcher Höhe trägt:
Es gibt keine belastbaren Zahlen, welche Gelder tatsächlich in der Kindertagesbetreuung stecken, noch welche gebraucht werden. Die Ergebnisse der 2022 vom Kinder- und Jugendministerium in Auftrag gegebenen zweiten Finanzierungsstudie sind bis heute nicht veröffentlicht. Obwohl der Landtag die Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss (Drucksache 7/6246 i. V. m. Beschlussprotokoll 7/72) aufgefordert hatte, dem Bildungsausschuss im Brandenburger Landtag die Ergebnisse zugänglich zu machen.

„Wir erwarten, dass das Ministerium seine Erkenntnisse teilt, denn sie sind eine wichtige Grundlage, um zu verstehen, wo Finanzierungslücken, wo aber auch mögliche Unwuchten in der Finanzierung bestehen“, so Bernd Mones, Direktor Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.. „Die Reform muss insbesondere zu mehr Finanzierungsgerechtigkeit führen und eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung sicherstellen.“

Entwicklung von Rahmenbedingungen für die inklusive Kindertagesbetreuung:
Im Rahmen einer Novellierung der Kita-Finanzierung muss auch das Thema inklusive Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden. Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 2021 gilt die objektivrechtliche Verpflichtung, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut werden sollen. Ohne die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen des Landes können Kindertageseinrichtungen das nicht gewährleisten. Die dafür notwendige multiprofessionelle Ausrichtung der Teams muss konzeptionell und finanziell abgesichert werden. Weitere Details für eine zukunftsfeste Kindertagesbetreuung sind einem Offenen Brief an die Landesregierung vom 06.03.2025 zu entnehmen: https://www.liga-brandenburg.de/Offener-Briefzur-Kita-Finanzierungsreform-1053963.pdf


Wiederbelebung des Expertendialogs

Nach einem umfangreichen partizipativen Prozess aller Beteiligten in der letzten Legislatur entstand ein Expertendialog, der die Reform des Kindertagesstättengesetzes begleiten sollte. Leider endete dessen Arbeit
mit dem Ende der letzten Landesregierung und wurde bisher nicht wieder aufgenommen. „Die bereits 2024 veröffentlichte gemeinsame Erklärung des Bildungsministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Kita-Finanzierung lässt leider offen, wie eine weitere Einbindung der Beteiligten erfolgt“, so Angela Schweers von der Gemeinsamen Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg e.V.. „Wir erwarten eine
Wiederbelebung des Expertendialogs, der einen guten und vertraulichen Rahmen bildet, um gemeinsam zwischen Land, Kommunen und freien Trägern Ideen und Lösungsansätze auszutauschen.“

Hintergrund

Die Brandenburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege repräsentieren einen erheblichen Teil der Träger von Kindertageseinrichtungen mit etwa der Hälfte der Plätze in der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Insgesamt sind rund 70.000 Beschäftigte bei den Brandenburger Wohlfahrtsverbänden in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe sowie der Pflege tätig.

Pressekontakt

Oliver Bendzko
0176 - 324 99097
info@liga-brandenburg.de

 

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