Arbeitsrecht
In Kirche und Diakonie gilt das sogenannte kirchliche Arbeitsrecht. Im DWBO kommen grundsätzlich die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR DWBO) zur Anwendung, die durch die Arbeitsrechtliche Kommission des DWBO beschlossen werden. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den AVR finden Sie hier.
In den diakonischen Mitgliedseinrichtungen gibt es statt Betriebsräten Mitarbeitervertretungen, die in der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMV) zusammengeschlossen sind. Grundlage deren Arbeit ist das Mitarbeitervertretungsrecht.