Andreas Pape
Andreas Pape
Theodor-Wenzel-Werk
Quantzstr. 4A
14129 Berlin (Nikolassee)
Telefon: 030 8109 1156
E-Mail: Andreas.Pape@tww-berlin.de
Zur Person:
Ich bin der typische Quereinsteiger in den sozialen Berufen. Geboren 1960 in Bremen, kam ich 1981 nach Berlin um hier Geologie zu studieren (Abschluss Dipl-Geologe). Während des Studiums begann ich als Nachtwache auf der damaligen Suchttherapiestation des Theodor-Wenzel-Werks zu arbeiten. Aus dem Nebenjob wurde Berufung und ich arbeite inzwischen über 30 Jahre im TWW, zuletzt als Pflegeassistent in der Abteilung für Neurologie. Seit 2014 bin ich Mitglied der MAV, seit 2020 als Vorsitzender und voll freigestellt. Seit 2018 bin ich Mitglied im Vorstand der AGMV.
Neben meiner beruflichen Tätigkeit habe ich mich immer auch sehr stark ehrenamtlich im sozialen und politischen Bereich engagiert. Ich bin im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Berlin-Mitte und habe verschiedene Funktionen in auf Bezirks und Landesebene für die SPD ausgeübt. Von 2001 bis 2006 war ich Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und dort Gesundheitspolitischer Sprecher meiner Fraktion. Ich bin Verdi-Mitglied.
Die Wertschätzung der sozialen Berufe und vor allem der beruflich Pflegenden in Politik und Gesellschaft zu erhöhen, liegt mir besonders am Herzen. Ich habe Routine in Gremienarbeit und bringe meine Erfahrungen aus dem beruflichen und politischen Bereich gern im AGMV-Vorstand ein. Der Austausch über Erfolge und Probleme unter den einzelnen Mitarbeitervertretungen des DWBO, im Sinne von „best practice“ ist eins meiner Ziele. Den AGMV-Vorstand sehe ich neben seinen Aufgaben im Bereich des Arbeitsrechtes, auch als politisches Gremium. Sich in gesellschaftspolitische Debatten einzumischen und dabei die besondere Stellung der freigemeinnützigen Träger zu betonen, bleibt ständige Aufgabe.
Dabei halte ich den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht für überholt. Der dritte Weg ist kein Zielführender und gehört letztendlich abgeschafft. So wie die diakonischen Einrichtungen sich auch am Markt als „normale“ Anbieter präsentieren, sollten sie auch ihren Beschäftigten die „normalen“ Rechte eines Arbeitnehmers zubilligen.