Diakonie/Birgit Betzelt

Existenzsicherung und Allgemeine/unabhängige Sozialberatung

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, haben einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung.

Allgemeine/unabhängige Sozialberatung

Die Allgemeinen Sozialen Einrichtungen und Dienste der Diakonie bieten Alleinstehenden und Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen, Problemsituationen und Krisen umfängliche Beratung und Unterstützung an. Sie sind wohnortnah und gut mit anderen sozialen Angeboten vernetzt. Als erste Anlaufstelle bieten sie Beratung und Information in unterschiedlichen sozialen Feldern, Vermittlung an spezialisierte Einrichtungen und Dienste und Unterstützung bei der Bewältigung der Notsituation an.

Die allgemeine/unabhängige Sozialberatung finden Sie an folgenden Standorten. Zuständig ist die Beratungsstelle in Ihrem Wohnort.

Existenzsicherung

Wer seinen Unterhalt nicht aus eigener Kraft decken kann, hat ein Anrecht auf Leistungen, die die Existenz sichern. Höhere Kosten für Miete, Energie und Lebensmittel bei parallel nicht steigenden Gehältern, führen vermehrt zu existenziellen Notlagen. Die Armutsquote in Deutschland liegt im Jahr 2023 bei 16,6 % - das sind ca. 14 Millionen Menschen, die von Armut betroffen sind.

Die wesentlichen Ansprüche auf Grundsicherung sind in den Sozialgesetzbüchern II und XII geregelt. Auseinandersetzungen darum, wer in unserer Gesellschaft Anspruch auf diese Leistungen hat, unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und die Frage, welche Sanktionierung der Anspruchsberechtigten durch Kürzung der Leistungen vertretbar ist, haben in den letzten Jahren sehr kontroverse Debatten ausgelöst. In der Frage der Höhe der Leistung wird darüber gestritten, wie viele Mittel unsere Gesellschaft für die menschenwürdige Teilhabe derjenigen aufwenden will, deren eigene finanzielle Ressourcen dazu nicht ausreichen.

Regelbedarf
Kern der Grundsicherungsleistung ist der sogenannte Regelbedarf. Die Höhe des Regelbedarfes nach SGB XII und SGB II bestimmt das soziokulturelle Existenzminimum. Darüber hinaus bestimmt sie auch die steuerlichen Grundfreibeträge.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 das bisherige Verfahren der Bedarfsbemessung der Regelsätze als nicht mit dem grundrechtlichen Maßstab der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebots vereinbar kritisiert. Das von der Bundesregierung aktuell praktizierte Verfahren der Bedarfsbemessung ist sozialpolitisch und verfassungsrechtlich umstritten.  

Als Diakonie fordern wir seit vielen Jahren eine transparente und bedarfsdeckende Neuberechnung des Regelsatzes. Zwischenzeitlich vertreten wir die Auffassung, dass die Existenzsicherung grundlegend neu strukturiert werden muss.

Stellungnahme der Diakonie zum Thema Regelbedarfe

Aktuelle Links zum Thema

Kontakt zum Bereich Existenzsicherung

Claudia Thomas

Referentin für Existenzsicherung und Gemeinwesenorientierung

Thomas.C@dwbo.de 030 82097211

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