Armut und soziale Ausgrenzung sind Hauptursachen für die Entstehung von Wohnungslosigkeit. Überschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, gewaltgeprägte Lebensumstände, soziale Isolation und Sucht- oder psychische Erkrankungen sind weitere Problemlagen, die zu Wohnungslosigkeit führen können. Erschwerend hinzu kommen gesellschaftliche Veränderungsprozesse und Wohnraumverknappung vor allem in den Städten.
In Berlin sind mehr als 40.000 Menschen wohnungslos, also ohne mietvertraglich abgesicherten Wohnraum, im Land Brandenburg leben mehr als 3.000 Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften. Zu besonderen Zielgruppen gehören unter anderem Frauen, Unionsbürger*innen und Familien mit Kindern.
Frauen
Die Anzahl der Wohnungsnotfälle von in Berlin und Brandenburg lebenden Frauen liegt je nach Angebotsbereich zwischen 30 und 40%. Nur wenige Frauen leben erkennbar obdachlos auf der Straße. Vor allem bei Frauen ist Wohnungslosigkeit häufig nicht sichtbar. Sie leben z.B. bei Bekannten, versuchen sich auf andere Weise ein Dach über dem Kopf zu verschaffen oder gehen Zweckbeziehungen ein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Wohnungslose Frauen geben sich zumeist die größte Mühe, unauffällig zu bleiben, ihre Wohnungslosigkeit verdeckt zu leben und ihre Notlage zu verbergen.
Der überwiegende Anteil wohnungsloser Frauen hat Gewalterfahrungen gemacht, oft kumuliert und über alle Lebensphasen, mit gravierenden somatischen, psychosomatischen, psychischen und sozialen Folgeproblemen. Sie können sich oft nur schwer öffnen und Vertrauen fassen. Der Zugang zum Hilfesystem ist entsprechend erschwert. Es kann von einer hohen Dunkelziffer wohnungsloser Frauen ausgegangen werden.
Unionsbürger:innen in prekären Lebensverhältnissen
Einige Einrichtungen der Kältehilfe werden von bis zu 80% Unionsbürger* innen genutzt; auch in den ganzjährig geöffneten Angeboten, z.B. Tagesstätten ist die Zielgruppe anzutreffen, die häufig nicht in weiterführende Hilfen vermittelt werden kann.
Der gesetzliche Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger*innen von SGB II und XII- Leistungen führt vielfach zu Armut, prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, desolaten Wohnsituationen und ausbeuterischen Mietverhältnissen bis hin zur Obdachlosigkeit. Die von dieser Situation in Berlin betroffenen Menschen suchen Hilfe und Zuflucht in den Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe und werden dort mit Mahlzeiten, Kleidung und Schlafplätzen im Rahmen der Kältehilfe versorgt. Der Zugang zu weiterführenden Hilfen bleibt ihnen jedoch häufig verwehrt.
Von Wohnungslosigkeit mitbetroffene Kinder
Während vor einigen Jahrzehnten überwiegend alleinstehende Männer von Wohnungslosigkeit betroffen waren, sind in den vergangenen Jahren immer mehr Eltern mit ihren Kindern in Wohnungsnot geraten. Das ist u.a. auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zurückzuführen, aber auch auf ein erhöhtes Armutsrisiko alleinerziehender Familien sowie von Familien mit mehr als drei Kindern. Familien, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, benötigen in besonderem Maß Unterstützung und Begleitung. Diakonische Träger halten daher für Familien spezielle Angebote vor.
Junge Wohnungslose
Ein Teil der selbst von Wohnungslosigkeit bedrohten und betroffenen Menschen ist volljährig, aber unter 27 Jahre alt. Junge Volljährige sehen sich mit hohen Anforderungen – wie der Erlangung materieller Selbständigkeit, einer beruflichen Orientierung und ggf. der Gründung einer eigenen Familie bzw. Lebenspartnerschaft – konfrontiert. Wenn Schul- und Ausbildungswege keinen erfolgreichen Abschluss finden oder wenn es nach dem Auszug aus dem Elternhaus Probleme mit der ersten eigenen Wohnung gibt, weisen junge Volljährige eine hohe Krisenanfälligkeit sowie ein hohes Risiko für das Abrutschen in prekäre Lebenslagen und Wohnungslosigkeit auf.
Ein weiteres Risiko bildet die bei Erlangung der Volljährigkeit häufige Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen, wenn die jungen Menschen als sog. „Careleaver“ noch nicht bereit sind für die Anforderungen einer gänzlich selbständigen Lebensführung. Sie ziehen häufig deutlich früher in eine eigene Wohnung als junge Erwachsene allgemein, ihnen mangelt es oftmals an familiärer Unterstützung und einem tragfähigen sozialen Netzwerk und sie sind auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt, da sie in der Regel keine Bürgschaften oder sonstigen Sicherheiten aufweisen können. Jugendhilfe wird meist vor allem mit Blick auf das Alter – viele Hilfen enden mit Volljährigkeit - und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf des jungen Erwachsenen bewilligt. Der Übergang in andere Hilfen gelingt häufig nicht oder nicht rechtzeitig und es gibt zu wenig Unterstützungsangebote für die Zeit nach der Entlassung aus den stationären Hilfen zur Erziehung.
Minderjährige Kinder geraten in Wohnungslosigkeit entweder als mittelbar Mitbetroffene wohnungsloser Eltern (s. Von Wohnungslosigkeit mitbetroffene Kindern) oder als unmittelbar Betroffene. In letzterem Fall bieten insbesondere Einrichtungen der Jugendhilfe Minderjährigen Unterstützung an, um Wege zurück in ein geregeltes Leben zu finden.