BFD für Geflüchtete
Die Freiwilligendienste stehen auch Menschen mit Fluchterfahrung/Geflüchteten offen. Sie sind eine gute Chance sich sozial zu engagieren, die deutschen Sprachkenntnisse zu verbessern oder sich in Deutschland beruflich zu orientieren.
Wir bieten zusätzliche Bildungsagebote zur Orientierung in Freiwilligendienst und Beruf sowie zur Reflektion Ihrer Arbeit in Deutschland an. Der Einstieg in den Freiwilligendienst für Menschen mit Fluchterfahrung (und Menschen ohne Fluchterfahrung, die in der Geflüchtetenunterstützung tätig sind) ist flexibel über das Jahr hinweg möglich.
Wie können Sie sich bewerben?
- Laden Sie sich den Personalfragebogen für junge Menschen unter 27 Jahren oder unseren Personalfragebogen für Menschen über 27 Jahren herunter und füllen ihn aus.
- Schicken Sie uns diesen Personalbogen per E-Mail oder Post.
- Legen Sie gerne schon Ihren Lebenslauf und eine Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels dazu.
Adresse und Kontakt
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Carry Pannrucker
Referentin Freiwilligendienste (FSJ und BFD)
Paulsenstr. 55/56
12163 Berlin
Email: Pannrucker.C@DWBO.de
Tel.: 030 82097 418
Fax: 030 82097 499
Wenn Sie wissen wollen, wie wir mit Ihren Daten umgehen:
Hier finden Sie Informationen zur Datenverarbeitung in den Freiwilligendiensten.
Was bringt Ihnen ein Freiwilligendienst? - Angebote und Leistungen
- Engagement in einer sozialen Einrichtung/Menschen helfen
- Berufliche Orientierung und Kontakte
- Verbesserung Ihrer Deutschkenntnisse
- Geregelter Arbeitsalltag
- Kontakt und Austausch mit anderen Menschen
- Mitgestaltung unserer Gesellschaft
- Bildung (Seminare) und persönliche Begleitung
- Taschengeld (wird auf Leistungen nach AsylbLG/SGB II angerechnet)
- Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung
- Urlaub
- Günstiges Ticket für den ÖPNV (Bus, Tram, S-Bahn, U-Bahn, Zug, Fähre) überall in Berlin und Brandenburg
- Qualifiziertes Zeugnis und Dienstzeitbescheinigung
Wie funktioniert der Freiwilligendienst? - Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Ein Freiwilligendienst dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate.
- Wenn Sie älter sind als 27 Jahre, können Sie einen Dienst in Vollzeit (38,5 Std./Woche) oder in Teilzeit (min. 20,1 Std./Woche) absolvieren.
- Jüngere Freiwillige leisten ihren Dienst in der Regel in Vollzeit (unter Umständen ist auch Teilzeit möglich - fragen Sie uns).
- Eine Beschäftigungserlaubnis ist erforderlich (ausgestellt durch die Ausländerbehörde oder das Jobcenter).
- Sie brauchen keinen anerkannten Aufenthaltstitel. Dieser muss jedoch in absehbarer Zeit zu erwarten sein.
Wie bitte? - Informationen in sechs Sprachen
- Die wichtigsten Informationen finden Sie auch nochmal in Deutsch, Englisch, Arabisch, Persisch, Französisch und Tigrini zum Download, herausgegeben von unserer Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste
- Flyer Freiwilligendienst für geflüchtete Menschen in sechs Sprachen
Hintergrund
Seit Januar 2016 können auch Geflüchtete im Diakonischen Werk in Einrichtungen von Diakonie und Kirche einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Gefördert wurde dies durch Bundesmittel des „Sonderprogramms Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Mittlerweile haben über 100 Personen erfolgreich einen Freiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug im Diakonischen Werk absolviert. Diese Gruppe besteht aus Menschen mit Fluchterfahrung, die einen Bundesfreiwilligendienst gemacht haben und aus Freiwilligen, die in Einrichtungen zur Unterstützung von Geflüchteten tätig waren.